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Für die Zwecke dieses Beschlusses gilt die Begriffsbestimmung für „Kontrollstelle“ des Artikels 1 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1255/97.
Für Zwecke dieser Verordnung gelten zusätzlich zu den Begriffsbestimmungen des Artikels 2 der Verordnung (EG) Nr. 338/97 folgende Begriffsbestimmungen:
"Kontrolle" Kontrolle im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 37 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013,
Grenzkontrollstelle einen Ort mit den dazu gehörenden Einrichtungen, der von einem Mitgliedstaat benannt wird und an dem die amtlichen Kontrollen gemäß Artikel…
Für die Zwecke dieses Beschlusses gilt die Begriffsbestimmung für „Kontrollstelle“ des Artikels 1 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1255/97.
Die Kontrollstellen gemäß Absatz 1 müssen die in dieser Verordnung festgelegten gemeinschaftlichen Kriterien erfüllen.
Die Kommission erstellt auf Vorschlag der zuständigen Behörde des betreffenden Mitgliedstaats nach dem in Artikel 31 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.