Erwägungsgrund 4 32016R0429
Um ein hohes Gesundheitsniveau bei Mensch und Tier in der Union sowie die rationelle Entwicklung der Landwirtschaft und der Aquakultur zu gewährleisten und um die Produktion zu steigern, sollten Tiergesundheitsvorschriften auf Unionsebene erlassen werden. Diese Vorschriften sind u.a. notwendig um zur Vollendung des Binnenmarkts beizutragen und zur Vermeidung der Ausbreitung infektiöser Krankheiten. Mit diesen Vorschriften sollte zudem so weit wie möglich sichergestellt werden, dass der bestehende Tiergesundheitsstatus in der Union aufrechterhalten und in der Folge die Verbesserung dieses Status unterstützt wird.