Gesetze
Gesetz wird geladen …
Damit die EGE handlungsfähig bleibt, bis neue Beschlüsse über ihr Mandat und die Ernennung ihrer Mitglieder erlassen werden, sollten das derzeitige Mandat der EGE und die Amtzeit ihrer Mitglieder verlängert werden —
Das derzeitige Mandat der EGE gemäß Beschluss 2005/383/EG wird hiermit so lange verlängert, bis dieser Beschluss durch einen neuen Beschluss ersetzt wird. Die…
Die Amtszeit der Mitglieder der EGE wurde mit Kommissionsbeschluss 2005/754/EG vom 19. Oktober 2005 um vier Jahre verlängert.
Das derzeitige Mandat der EGE und die Amtszeit ihrer Mitglieder enden also am 20. Oktober 2009.
Es ist angebracht, dass die neue Kommission sowohl das Mandat der EGE als auch die Ernennung ihrer Mitglieder einer Überprüfung unterzieht.
Das Mandat der Missionsleiterin der EUMM sollte daher ebenfalls verlängert werden —
Die Ernennung folgender scheidender EGE-Mitglieder wird für einen Zeitraum von vier Jahren verlängert:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.