Erwägungsgrund 5 32009D0757Damit die EGE handlungsfähig bleibt, bis neue Beschlüsse über ihr Mandat und die Ernennung ihrer Mitglieder erlassen werden, sollten das derzeitige Mandat der…
Erwägungsgrund 2 32009D0757Die Amtszeit der Mitglieder der EGE wurde mit Kommissionsbeschluss 2005/754/EG vom 19. Oktober 2005 um vier Jahre verlängert.
Erwägungsgrund 4 32021D0156BESCHLUSS (EU) 2021/156 DER KOMMISSION vom 9. Februar 2021 zur Erneuerung des Mandats der Europäischen Gruppe für Ethik der Naturwissenschaften und der neuen Technologien
Es ist angezeigt, das Mandat der EGE über dieses Datum hinaus auf unbestimmte Zeit zu verlängern und die neuen Mitglieder gemäß dem Beschluss der Kommission…
Art. 1 32005D0754BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 19. Oktober 2005 zur Ernennung der Mitglieder der Europäischen Gruppe für Ethik der Naturwissenschaften und der neuen Technologien für die dritte Amtszeit (2005/754/EG)
Die Ernennung folgender scheidender EGE-Mitglieder wird für einen Zeitraum von vier Jahren verlängert:
Erwägungsgrund 3 32009D0757Das derzeitige Mandat der EGE und die Amtszeit ihrer Mitglieder enden also am 20. Oktober 2009.