Erwägungsgrund 4 32009D0076
Der Empfehlung des EZB-Rates sollte Folge geleistet und der Beschluss 1999/70/EG des Rates entsprechend geändert werden —
Der Empfehlung des EZB-Rates sollte Folge geleistet und der Beschluss 1999/70/EG des Rates entsprechend geändert werden —