Erwägungsgrund 7 32009D0061BESCHLUSS DES RATES vom 19. Januar 2009 zur Änderung des Beschlusses 2006/144/EG über strategische Leitlinien der Gemeinschaft für die Entwicklung des ländlichen Raums (Programmplanungszeitraum 2007-2013) (2009/61/EG)
Der Beschluss 2006/144/EG ist daher entsprechend zu ändern —
Erwägungsgrund 3 32008D0584BESCHLUSS DES RATES vom 15. Juli 2008 zur Änderung des Beschlusses 2006/493/EG zur Festlegung des Betrags für die Gemeinschaftsförderung der Entwicklung des ländlichen Raums für den Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2013, der jährlichen Aufteilung dieser Förderung und des Mindestbetrags der Konzentration in den im Rahmen des Ziels „Konvergenz“ förderfähigen Regionen (2008/584/EG)
Der Beschluss 2006/493/EG ist daher entsprechend zu ändern —
Erwägungsgrund 4 32009D0434BESCHLUSS DES RATES vom 25. Mai 2009 zur Änderung des Beschlusses 2006/493/EG zur Festlegung des Betrags für die Gemeinschaftsförderung der Entwicklung des ländlichen Raums für den Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2013, der jährlichen Aufteilung dieser Förderung und des Mindestbetrags der Konzentration in den im Rahmen des Ziels „Konvergenz“ förderfähigen Regionen (2009/434/EG)
Der Beschluss 2006/493/EG sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 6 32006D0541BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 20. Juli 2006 zur Ersetzung des Anhangs des Beschlusses 2005/769/EG über Bestimmungen für die Beschaffung von Nahrungsmittelhilfe durch NRO, die von der Kommission ermächtigt sind, die im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1292/96 des Rates zu liefernden Erzeugnisse zu kaufen und bereitzustellen (2006/541/EG)
Die Entscheidung 2005/769/EG ist daher entsprechend zu ändern.
Erwägungsgrund 6 32009R0398VERORDNUNG (EG) Nr. 398/2009 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. April 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels hinsichtlich der der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse
Die Verordnung (EG) Nr. 338/97 ist daher entsprechend zu ändern —
Erwägungsgrund 14 32009R0885VERORDNUNG (EG) Nr. 885/2009 DER KOMMISSION vom 25. September 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 378/2005 hinsichtlich der Referenzproben, der Gebühren und der in Anhang II aufgelisteten Laboratorien (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EG) Nr. 378/2005 ist daher entsprechend zu ändern.