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Die Entscheidung 2008/788/EG der Kommission vom 3. Oktober 2008 zur Festsetzung der sich aus der Anwendung der fakultativen Modulation in Portugal für die Kalenderjahre 2009 bis 2012 ergebenden Nettobeträge wurde durch die Entscheidung 2009/780/EG der Kommission aufgehoben und ersetzt, um der Entscheidung Portugals, im Jahr 2009 keine fakultative Modulation anzuwenden, Rechnung zu tragen.
Mit Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 sind neue erhöhte Prozentsätze für die obligatorische Modulation festgelegt worden. Gemäß Artikel 1 Absatz 5 der…
Um die Nettobeträge schätzen zu können, die sich aus der Anwendung der fakultativen Modulation ergeben und Portugal als gemeinschaftliche Unterstützung für…
Die sich infolge der Anwendung der fakultativen Modulation ergebenden Nettobeträge werden von der Kommission im Wege von Durchführungsrechtsakten ohne Anwendung…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 378/2007 wurden die Voraussetzungen festgelegt, die es den Mitgliedstaaten ermöglichen, im Zeitraum 2007—2012 auf alle…
Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat vor dem 31. Dezember 2008 einen Bericht über die Anwendung der fakultativen Modulation vor, dem…
Die Mitgliedstaaten, die die fakultative Modulation anwenden, und die Kommission überprüfen genau die Auswirkungen der Durchführung der fakultativen Modulation,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.