Erwägungsgrund 2 32009D0805
Das Abkommen wurde zusammen mit der Schlussakte — vorbehaltlich seines Abschlusses — gemäß dem Beschluss 2008/979/EG des Rates vom 18. Dezember 2008 am 23. Dezember 2008 im Namen der Gemeinschaft unterzeichnet.
Das Abkommen wurde zusammen mit der Schlussakte — vorbehaltlich seines Abschlusses — gemäß dem Beschluss 2008/979/EG des Rates vom 18. Dezember 2008 am 23. Dezember 2008 im Namen der Gemeinschaft unterzeichnet.