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Da die Satzung erst am dreißigsten Tag nach Hinterlegung der fünfundzwanzigsten Ratifikationsurkunde in Kraft treten wird und bis zu diesem Zeitpunkt zur Unterzeichnung aufliegt, sollte sie für die Europäische Gemeinschaft gemäß ihrem Artikel XIX A unterzeichnet werden. Auf der Gründungskonferenz der IRENA am 26. Januar 2009 wurde eine Vorbereitungskommission eingesetzt . Nach Nummer 3 der von der Gründungskonferenz angenommenen Entschließung zur Einsetzung einer Vorbereitungskommission für die IRENA besteht die Vorbereitungskommission aus je einem Vertreter eines jeden Unterzeichnerstaats der Satzung. Die Vorbereitungskommission soll für eine rasche und effektive Einrichtung der IRENA sorgen, auch durch Aufstellung eines vorläufigen Arbeitsprogramms und eines vorläufigen Haushalts. Es wird als zweckmäßig erachtet, ab der Unterzeichnung in vollem Umfang an den Tätigkeiten der IRENA mitzuwirken. Daher sollte die Gemeinschaft ab der Unterzeichnung in der IRENA-Vorbereitungskommission vertreten sein und mitwirken —
Gemäß dem Beschluss des Rates vom 19. Oktober 2009 wurde die Satzung der Internationalen Organisation für erneuerbare Energien (IRENA) (nachstehend „Satzung“…
Am 26. Januar 2009 wurde die Satzung der Internationalen Agentur für erneuerbare Energien (nachstehend: „die Satzung“) auf der Gründungskonferenz in Bonn durch…
Das Übereinkommen von 2006 liegt seit dem 3. April 2006 bis einen Monat nach seinem endgültigen Inkrafttreten zur Unterzeichnung auf. Die Zustimmung, durch…
Es muss gewährleistet sein, dass einerseits ein ERIC über die notwendige Flexibilität verfügt, um seine Satzung ändern zu können, andererseits aber die…
Für jeden in Absatz 1 bezeichneten Staat oder die Europäische Gemeinschaft, die später ihre Zustimmung ausdrücken, durch das Übereinkommen gebunden zu sein,…
Das Übereinkommen von 2006 liegt ab dem 3. April 2006 bis einen Monat nach seinem Inkrafttreten zur Unterzeichnung und Hinterlegung der Ratifikations-, Annahme-…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.