Erwägungsgrund 2 32009D0806
Laut der Satzung fördert die Internationale Agentur für erneuerbare Energien („IRENA“) „die umfassende und verstärkte Einführung sowie die nachhaltige Nutzung aller Formen von erneuerbaren Energien unter Berücksichtigung der nationalen und internen Prioritäten und der Vorteile, die sich aus einem kombinierten Einsatz von erneuerbaren Energien und Energieeffizienzmaßnahmen ergeben, und des Beitrags, den erneuerbare Energien leisten durch die Entlastung der natürlichen Ressourcen und die Verringerung der Entwaldung, insbesondere der Abholzung tropischer Wälder, der Wüstenbildung und des Verlustes an biologischer Vielfalt zur Erhaltung der Umwelt, sowie des Beitrags zum Klimaschutz, zum Wirtschaftswachstum und sozialen Zusammenhalt einschließlich der Armutslinderung und der nachhaltigen Entwicklung, zum Zugang zur Energieversorgung, zur regionalen Entwicklung und in Bezug auf die Verantwortung zwischen den Generationen“.