Erwägungsgrund 1 32009D0081
Das Protokoll zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kasachstan andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union ist gemäß dem Beschluss 2008/777/EG des Rates am16. September 2008 im Namen der Europäischen Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten unterzeichnet worden.