Erwägungsgrund 4 32008D0144BESCHLUSS DES RATES vom 28. Januar 2008 über den Abschluss des Protokolls zur Änderung des Seeverkehrsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Volksrepublik China andererseits, anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union (2008/144/EG)
Die erforderlichen verfassungsrechtlichen und institutionellen Verfahren sind abgeschlossen, und das Protokoll sollte daher genehmigt werden —
Erwägungsgrund 2 32005D0695BESCHLUSS DES RATES vom 20. September 2005 über den Abschluss des Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union (2005/695/EG)
Das Protokoll ist zu genehmigen —
Erwägungsgrund 3 32009D0487BESCHLUSS DES RATES vom 24. Oktober 2008 über den Abschluss eines Protokolls zwischen der Europäischen Gemeinschaft, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein zum Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat oder in der Schweiz gestellten Asylantrags (2009/487/EG)
Das Protokoll sollte genehmigt werden.
Erwägungsgrund 4 32009D0432BESCHLUSS DES RATES vom 4. November 2008 über die Unterzeichnung eines Protokolls zur Änderung des Seeverkehrsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Regierung der Volksrepublik China andererseits (2009/432/EG)
Das Protokoll sollte daher vorbehaltlich seines Abschlusses nach Beendigung der notwendigen verfassungsrechtlichen und institutionellen Verfahren angenommen…
Erwägungsgrund 2 32005D0252BESCHLUSS DES RATES UND DER KOMMISSION vom 21. Februar 2005 über den Abschluss eines Protokolls zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union (2005/252/EG, Euratom)
Das Protokoll sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 2 32008D0199BESCHLUSS DES RATES vom 28. Februar 2008 über den Abschluss des Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (2008/199/EG)
Das Protokoll sollte genehmigt werden —