Erwägungsgrund 1 32009D0825
Das Seeverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Regierung der Volksrepublik China andererseits wurde am 6. Dezember 2002 in Brüssel unterzeichnet. Es wurde dann am 31. Januar 2008 gemäß dem Beschluss 2008/143/EG vom 28. Januar 2008 geschlossen und trat am 1. März 2008 in Kraft.