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BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 10. November 2009 zur Anpassung der Berichtigungskoeffizienten, die mit Wirkung vom 1. August 2008, 1. September 2008, 1. Oktober 2008, 1. November 2008, 1. Dezember 2008 und 1. Januar 2009 auf die Dienstbezüge der Beamten, der Zeit- und Vertragsbediensteten der Europäischen Gemeinschaften in Drittländern anwendbar sind (2009/833/EG)
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