Erwägungsgrund 6 32009D0836
Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung vom 12. und 13. Dezember 2002 in Kopenhagen eine Erklärung angenommen, wonach die „Berlin-plus“-Vereinbarungen und ihre Umsetzung nur für diejenigen EU-Mitgliedstaaten gelten, die auch entweder NATO-Mitglieder oder Vertragsparteien der „Partnerschaft für den Frieden“ sind und die dementsprechend bilaterale Sicherheitsabkommen mit der NATO geschlossen haben —