Erwägungsgrund 4 32009D0156BESCHLUSS DES RATES vom 21. November 2008 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen Côte d'Ivoire einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits (2009/156/EG)
Vorbehaltlich seines späteren Abschlusses sollte das Interim-WPA im Namen der Gemeinschaft unterzeichnet und vorläufig angewandt werden, sofern Elemente…
Erwägungsgrund 4 32009D0729BESCHLUSS DES RATES vom 13. Juli 2009 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Interims-Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und den Pazifik-Staaten andererseits (2009/729/EG)
Das Interims-WPA sollte im Namen der Europäischen Gemeinschaft unterzeichnet und vorbehaltlich seines späteren Abschlusses vorläufig angewandt werden —
Erwägungsgrund 4 32009D0152BESCHLUSS DES RATES vom 20. November 2008 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Übergangsabkommens für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Vertragspartei Zentralafrika andererseits (2009/152/EG)
Vorbehaltlich seines späteren Abschlusses sollte das Übergangs-WPA im Namen der Gemeinschaft unterzeichnet und vorläufig angewandt werden —
Erwägungsgrund 5 32008D0805BESCHLUSS DES RATES vom 15. Juli 2008 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen den CARIFORUM-Staaten einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits (2008/805/EG)
Vorbehaltlich seines späteren Abschlusses sollte das Abkommen im Namen der Gemeinschaft unterzeichnet und vorläufig angewandt werden, sofern Elemente betroffen…
Erwägungsgrund 4 32005D0206BESCHLUSS DES RATES vom 28. Februar 2005 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung eines Zusatzprotokolls zum Abkommen über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Südafrika andererseits anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union (2005/206/EG)
Vorbehaltlich seines Abschlusses sollte das Protokoll im Namen der Gemeinschaft unterzeichnet und vorläufig angewandt werden —
Erwägungsgrund 4 32005D0721BESCHLUSS DES RATES vom 25. April 2005 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Tunesischen Republik andererseits anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union (2005/721/EG)
Vorbehaltlich seines Abschlusses sollte das Protokoll im Namen der Gemeinschaft unterzeichnet und vorläufig angewandt werden —