Erwägungsgrund 4 32009D0156BESCHLUSS DES RATES vom 21. November 2008 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen Côte d'Ivoire einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits (2009/156/EG)
Vorbehaltlich seines späteren Abschlusses sollte das Interim-WPA im Namen der Gemeinschaft unterzeichnet und vorläufig angewandt werden, sofern Elemente…
Erwägungsgrund 4 32012D0196BESCHLUSS DES RATES vom 13. Juli 2009 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Interimsabkommens zur Festlegung eines Rahmens für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Staaten des östlichen und des südlichen Afrika einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits (2012/196/EG)
Vorbehaltlich seines späteren Abschlusses sollte das Interims-WPA im Namen der Gemeinschaft unterzeichnet und in Bezug auf die Teile, die in die Zuständigkeit…
Erwägungsgrund 4 32009D0850BESCHLUSS DES RATES vom 5. Mai 2009 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Interimsabkommens zum Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den SADC-WPA-Staaten andererseits (2009/850/EG)
Vorbehaltlich seines späteren Abschlusses sollte das Interimsabkommen zum WPA im Namen der Gemeinschaft unterzeichnet und vorläufig angewandt werden, sofern…
Erwägungsgrund 4 32009D0729BESCHLUSS DES RATES vom 13. Juli 2009 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Interims-Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und den Pazifik-Staaten andererseits (2009/729/EG)
Das Interims-WPA sollte im Namen der Europäischen Gemeinschaft unterzeichnet und vorbehaltlich seines späteren Abschlusses vorläufig angewandt werden —
Erwägungsgrund 4 32009D0152BESCHLUSS DES RATES vom 20. November 2008 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Übergangsabkommens für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Vertragspartei Zentralafrika andererseits (2009/152/EG)
Vorbehaltlich seines späteren Abschlusses sollte das Übergangs-WPA im Namen der Gemeinschaft unterzeichnet und vorläufig angewandt werden —
Erwägungsgrund 5 32008D0805BESCHLUSS DES RATES vom 15. Juli 2008 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen den CARIFORUM-Staaten einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits (2008/805/EG)
Vorbehaltlich seines späteren Abschlusses sollte das Abkommen im Namen der Gemeinschaft unterzeichnet und vorläufig angewandt werden, sofern Elemente betroffen…