Art. 4 32009D0857
Ab dem 1. April 2017 gilt Folgendes: Wenn Mitglieder des Rates, die vertreten, die für die Bildung einer Sperrminorität erforderlich sind, wie sie sich aus der Anwendung von Artikel 9c Absatz 4 Unterabsatz 1 des Vertrags über die Europäische Union oder Artikel 205 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ergibt, erklären, dass sie die Annahme eines Rechtsakts durch den Rat mit qualifizierter Mehrheit ablehnen, so wird die Frage vom Rat erörtert.
a)
mindestens 55 % der Bevölkerung oder
b)
mindestens 55 % der Anzahl der Mitgliedstaaten