Beschluss des Rates vom 13. Dezember 2007 über die Anwendung des Artikels 9c Absatz 4 des Vertrages über die Europäische Union und des Artikels 205 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zwischen dem 1. November 2014 und dem 31. März 2017 einerseits und ab dem 1. April 2017 andererseits (2009/857/EG) · ABSCHNITT 3
Dieser Beschluss tritt am Tag des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon in Kraft.
Art. 7 32009D0857
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