Erwägungsgrund 4 32009D0875
Die Chemikaliengruppe Tributyltinverbindungen wurde mit Entscheidung RC.4/5 der vierten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien als Pestizide in das PIC-Verfahren aufgenommen, und das Sekretariat des Rotterdamer Übereinkommens hat der Kommission entsprechende Informationen in Form eines Dokuments zur Unterstützung des Entscheidungsprozesses übermittelt. Tributyltinverbindungen fallen in den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und gehören zu den zinnorganischen Verbindungen, deren Verwendung als Stoffe und als Bestandteile von als Biozide wirkenden Zubereitungen strikten Beschränkungen unterliegt.