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Nach Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe e des Übereinkommens von Barcelona sind die Vertragsparteien verpflichtet, das integrierte Küstenzonenmanagement zu fördern und dabei dem Schutz von Gebieten von ökologischem und landschaftlichem Interesse sowie der rationellen Nutzung natürlicher Ressourcen Rechnung zu tragen.
Nach Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe e des Übereinkommens von Barcelona sind die Vertragsparteien verpflichtet, das integrierte Küstenzonenmanagement zu fördern…
In der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2002 zur Umsetzung einer Strategie für ein integriertes Management der Küstengebiete in…
Die Europäische Union fördert weiter reichendes integriertes Management mithilfe horizontaler Instrumente, auch im Bereich des Umweltschutzes, und im Rahmen…
Die Gemeinschaft fördert ein weit reichendes integriertes Management über horizontale Instrumente, einschließlich im Bereich des Umweltschutzes. Diese…
In der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2002 zur Umsetzung einer Strategie für ein integriertes Management der Küstengebiete in…
Das integrierte Küstenzonenmanagement ist ein Bestandteil der integrierten Meerespolitik der EU, die vom Europäischen Rat in Lissabon am 13. und 14. Dezember…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.