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Der Vorsitz der in den Kategorien 1 bis 4 der nachstehenden Tabelle genannten Vorbereitungsgremien des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) wird wie folgt organisiert: 1) Kategorie 1 (Vorbereitungsgremien für die Bereiche Handel und Entwicklung) Der Vorsitz in den Vorbereitungsgremien wird vom halbjährlichen Vorsitz wahrgenommen. 2) Kategorie 2 (geografische Vorbereitungsgremien) Der Vorsitz in den Vorbereitungsgremien wird von einem Vertreter des Hohen Vertreters wahrgenommen. 3) Kategorie 3 (horizontale Vorbereitungsgremien, überwiegend GASP-Themen) Der Vorsitz in den Vorbereitungsgremien wird von einem Vertreter des Hohen Vertreters wahrgenommen, mit Ausnahme der folgenden Vorbereitungsgremien, in denen der Vorsitz vom halbjährlichen Vorsitz wahrgenommen wird: — Gruppe der Referenten für Außenbeziehungen (RELEX); — Gruppe „Terrorismus (Internationale Aspekte)“ (COTER); — Gruppe „Anwendung spezifischer Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus“ (COCOP); — Gruppe „Konsularische Angelegenheiten“ (COCON); — Gruppe „Völkerrecht“ (COJUR); und — Gruppe „Seerecht“ (COMAR); und — Gruppe „Verteidigungsindustrie“. 4) Kategorie 4 (Vorbereitungsgremien für GSVP-Themen) Der Vorsitz in den Vorbereitungsgremien für GSVP-Themen wird von einem Vertreter des Hohen Vertreters wahrgenommen . Der Hohe Vertreter und der halbjährliche Vorsitz arbeiten eng zusammen, um Kohärenz zwischen allen Vorbereitungsgremien des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) zu gewährleisten. Was die Kategorien 3 und 4 betrifft, so wird der Vorsitz in diesen Vorbereitungsgremien nach dem Erlass des Beschlusses des Rates über die Organisation und die Arbeitsweise des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) noch während einer Übergangszeit von bis zu sechs Monaten vom halbjährlichen Vorsitz wahrgenommen. Für die Kategorie 2 beträgt diese Übergangszeit bis zu 12 Monate. Modalitäten für die Ernennung der Vorsitzenden In den Fällen, in denen nach dem Beschluss des Europäischen Rates oder nach diesem Beschluss der Vorsitz in einem Vorbereitungsgremium (PSK und die betreffenden Arbeitsgruppen) von einem Vertreter des Hohen Vertreters wahrgenommen wird, obliegt es dem Hohen Vertreter, diesen Vorsitzenden zu ernennen. Diese Ernennungen erfolgen aufgrund der Befähigung, wobei auf hinreichende geografische Ausgewogenheit und auf Transparenz zu achten ist. Der Hohe Vertreter trägt dafür Sorge, dass die Person, deren Ernennung zum Vorsitzenden er beabsichtigt, das Vertrauen der Mitgliedstaaten genießt. Die betreffende Person wird im Einklang mit den Einstellungsverfahren des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) mit ihrer Ernennung zumindest für die Dauer ihrer Amtszeit Mitglied des EAD, sofern sie diesem noch nicht angehört. Eine Bewertung dieser Regelung wird im Rahmen des für 2012 vorgesehenen Sachstandsberichts über den EAD vorgenommen. 1. Vorbereitungsgremien für die Bereiche Handel und Entwicklung Ausschuss „Artikel 207“ Gruppe „AKP“ Gruppe „Entwicklungszusammenarbeit“ (DEVGEN) Gruppe „EFTA“ Gruppe „Güter mit doppeltem Verwendungszweck“ Gruppe „Handelsfragen“ Gruppe „Grundstoffe“ Gruppe „Allgemeines Präferenzsystem“ Gruppe „Vorbereitung internationaler Entwicklungskonferenzen“/UNCCD Wüstenbildung/UNCTAD Gruppe „Humanitäre Hilfe und Nahrungsmittelhilfe“ Arbeitskreis „Ausfuhrkredite“ 2. Geografische Vorbereitungsgremien Gruppe „Maschrik/Maghreb“ (COMAG/MaMa) Gruppe „Osteuropa und Zentralasien“ (COEST) Gruppe „Westliche Balkanstaaten“ (COWEB) Gruppe „Naher Osten/Golfstaaten“ (COMEM/MOG) Gruppe „Asien – Ozeanien“ (COASI) Gruppe „Lateinamerika“ (COLAT) Gruppe „Transatlantische Beziehungen“ (COTRA) Gruppe „Afrika“ (COAFR) 3. Horizontale Vorbereitungsgremien (überwiegend GASP-Themen) Gruppe der Referenten für Außenbeziehungen (RELEX) Nicolaidis-Gruppe Gruppe „Globale Abrüstung und Rüstungskontrolle“ (CODUN) Gruppe „Nichtverbreitung“ (CONOP) Gruppe „Ausfuhr konventioneller Waffen“ (COARM) Gruppe „Menschenrechte“ (COHOM) Gruppe „Terrorismus (Internationale Aspekte)“ (COTER) Gruppe „Anwendung spezifischer Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus“ (COCOP) Gruppe „OSZE und Europarat“ (COSCE) Gruppe „Vereinte Nationen“ (CONUN) Ad-hoc-Gruppe „Nahost-Friedensprozess“ (COMEP) Gruppe „Völkerrecht“ (COJUR, COJUR-ICC) Gruppe „Seerecht“ (COMAR) Gruppe „Konsularische Angelegenheiten“ (COCON) Gruppe „GASP-Verwaltungsangelegenheiten und Protokoll“ (COADM) Gruppe „Verteidigungsindustrie“ 4. Vorbereitungsgremien für GSVP-Themen Militärausschuss (EUMC) Arbeitsgruppe des EU-Militärausschusses (EUMCWG) Gruppe „Politisch-militärische Angelegenheiten“ (PMG) Ausschuss für die zivilen Aspekte der Krisenbewältigung (CIVCOM) Gruppe „Europäische Rüstungspolitik“ (1) Die Frage der Gruppe „Terrorismus (Internationale Aspekte)“ (COTER) und der Gruppe „Anwendung spezifischer Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus“ (COCOP) wird auch im Rahmen der Beratungen über die Arbeitsstrukturen im JI-Bereich erörtert werden.
Gewählter Vorsitzender Wirtschafts- und Finanzausschuss Beschäftigungsausschuss Ausschuss für Sozialschutz Militärausschuss Ausschuss für Wirtschaftspolitik…
In den meisten dieser Vorbereitungsgremien sollte der Vorsitz von einem Vertreter des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (nachstehend…
Der Vorsitz im Ausschuss der Ständigen Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten wird von einem Vertreter des Mitgliedstaats wahrgenommen, der den Vorsitz…
Darüber hinaus sollte in diesen Durchführungsmaßnahmen speziell geregelt werden, wer den Vorsitz in den Vorbereitungsgremien des Rates (Auswärtige…
Der Vorsitz in den Vorbereitungsgremien des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) wird nach den Vorschriften in Anhang II wahrgenommen.
Artikel 1 Einberufung und Tagungsorte (1) Der Europäische Rat tritt zweimal pro Halbjahr zusammen; er wird von seinem Präsidenten einberufen . Der Präsident des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.