Art. 10 32024D3080
Die Punkte, die auf der Tagesordnung einer ordentlichen oder außerordentlichen Sitzung der Kommission stehen, werden in der wöchentlichen Sitzung der Kabinettchefs unter dem Vorsitz des Generalsekretärs vorbereitet.
Auf Initiative des Präsidenten werden Sondersitzungen der Kabinettsmitglieder organisiert, um bestimmte Fragen oder Dossiers vorab zu erörtern. Ein Mitglied des Kabinetts des Präsidenten leitet diese Sitzungen. Sie finden in der Regel in der Woche vor der Sitzung der Kommission statt.
Die Gruppe für interinstitutionelle BeziehungenMitteilung der Präsidentin an die Kommission, Die Arbeitsmethoden der Europäischen Kommission, P(2024)5 vom 1. Dezember 2024 . prüft die von der Kommission in interinstitutionellen Fragen zu erlassenden Standpunkte, insbesondere die beim Europäischen Parlament und/oder beim Rat anhängigen Dossiers.
Die Gruppe für die Koordinierung des auswärtigen HandelnsMitteilung der Präsidentin an die Kommission, Die Arbeitsmethoden der Europäischen Kommission, P(2024)5 vom 1. Dezember 2024 . prüft die von der Kommission im Bereich der Außenbeziehungen zu erlassenden Standpunkte und gewährleistet die Kohärenz zwischen den externen und den internen Aspekten der Arbeit der Kommission.
Grundsätzlich kann eine Angelegenheit, über die in einer der in den Absätzen 1 bis 4 genannten Vorbereitungssitzungen eine Einigung erzielt wurde, zu einem späteren Zeitpunkt nicht erneut behandelt werden.
Wird in einer wöchentlichen Sitzung der Kabinettchefs eine Einigung über einen Tagesordnungspunkt erzielt und bleibt dieser Punkt auf der Tagesordnung, so kann der betreffende Rechtsakt ohne Debatte in der Sitzung der Kommission angenommen werden.
Wird in der wöchentlichen Sitzung der Kabinettchefs oder in der Kommissionssitzung eine Einigung erzielt, so kann der betreffende Rechtsakt auf Vorschlag des Präsidenten im schriftlichen Finalisierungsverfahren nach Artikel 22 angenommen werden.
In allen vorbereitenden Sitzungen gemäß den Absätzen 1 bis 4 treten die Kabinettsmitglieder im Namen des Mitglieds der Kommission auf, das sie auf der Grundlage eines klaren Mandats vertreten.