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Die neuen Mitgliedstaaten, die mit der Beitrittsakte von 2005 beigetreten sind, sollen zu einem vom Rat nach Artikel 4 Absatz 2 der Beitrittsakte von 2005 festzulegenden Zeitpunkt in das Schengener Informationssystem der ersten Generation (SIS1+) integriert werden. Ab diesem Zeitpunkt sollten sich diese Mitgliedstaaten am Haushalt beteiligen.
Die neuen Mitgliedstaaten im Sinne der Beitrittsakte von 2003 sollten mit Ausnahme Zyperns zu einem vom Rat nach Artikel 3 Absatz 2 der Beitrittsakte von 2003…
Die neuen Mitgliedstaaten, mit Ausnahme Zyperns, sollen zu einem vom Rat nach Artikel 3 Absatz 2 der Beitrittsakte von 2003 festzulegenden Zeitpunkt in das…
Bulgarien und Rumänien sollen zu einem vom Rat nach Artikel 4 Absatz 2 der Beitrittsakte von 2005 festzulegenden Zeitpunkt in das Informationssystem der ersten…
Liechtenstein soll sich an den Bestimmungen des Schengen-Besitzstands in Bezug auf das Schengener Informationssystem ab einem vom Rat nach Artikel 10 des…
In Titel I Nummer 3 der C.SIS-Finanzregelung wird folgender Gedankenstrich hinzugefügt: „— Für Staaten, die 2004 Mitglieder der Europäischen Union geworden…
1. Verordnung (EG) Nr. 1986/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Zugang von für die Ausstellung von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.