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Die Niederlande haben dem Vorsitz mitgeteilt, dass sie den räumlichen Geltungsbereich des Abkommens über Auslieferung gemäß dessen Artikel 20 Absatz 1 Buchstabe b auf die Niederländischen Antillen und Aruba ausweiten möchten. Diese Ausweitung erfolgte am 9. Juni 2009 im Wege des Austauschs einer diplomatischen Note des Generalsekretariats des Rates mit der Mission der Vereinigten Staaten von Amerika bei der Europäischen Union, die in der diplomatischen Note der Mission der Vereinigten Staaten von Amerika bei der Europäischen Union vom 16. Juni 2009 bestätigt wurde.
Gemäß Artikel 20 Absatz 1 Buchstabe b des Abkommens zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über Auslieferung wird die…
Da das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über Auslieferung unmittelbar bevorsteht, sollte…
Am 19. Februar 2009 hat das Generalsekretariat des Rates den Vereinigten Staaten von Amerika die Benennungen nach Artikel 2 Absatz 3 und Artikel 10 Absatz 2 des…
Gemäß dem Beschluss 2009/820/GASP des Rates vom 23. Oktober 2009 wurden das Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika…
Gemäß dem Beschluss 2003/516/EG des Rates vom 6. Juni 2003 wurden das Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über…
Gemäß dem Beschluss 2003/516/EG des Rates wurden das Abkommen über Auslieferung zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika und das…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.