Art. 2 32009D0937
Gemäß dem Protokoll über die Rolle der nationalen Parlamente in der Europäischen Union gilt Artikel 3 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Rates in der durch den vorliegenden Beschluss erlassenen Fassung für Entwürfe von Legislativakten, die ab dem Tag des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon angenommen und übermittelt wurden.