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Wird die Kommission von Dänemark über dessen Absicht unterrichtet, ein völkerrechtliches Übereinkommen zu schließen, so hat sie die Vereinbarkeit dieses Übereinkommens mit der Verordnung (EG) Nr. 1393/2007, einschließlich der sich auf jene Verordnung auswirkenden Rechtsvorschriften der Gemeinschaft, zu prüfen und alle gegebenenfalls erforderlichen Vorkehrungen zu treffen. Da das Ziel in einer einheitlichen Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 in allen Mitgliedstaaten und in Dänemark besteht, sollte die Kommission sicherstellen, dass Dänemark ein bestimmtes völkerrechtliches Übereinkommen nicht abschließt, wenn sich dies auf die Voraussetzungen auswirken könnte, unter denen die Gemeinschaft selbst dem betreffenden Übereinkommen beitreten würde bzw. die Mitgliedstaaten ermächtigen würde, ihm im Interesse der Gemeinschaft beizutreten. Ist die Gemeinschaft dem fraglichen völkerrechtlichen Übereinkommen bereits beigetreten oder hat sie die Mitgliedstaaten ermächtigt, dem Übereinkommen im Interesse der Gemeinschaft beizutreten, sollte die Kommission eine Prüfung von begrenzterem Umfang vornehmen, um sich zu vergewissern, dass Dänemark beabsichtigt, dem völkerrechtlichen Übereinkommen zu den gleichen Bedingungen wie die Gemeinschaft oder gegebenenfalls die durch die Gemeinschaft ermächtigten Mitgliedstaaten beizutreten.
Wird die Kommission von Dänemark über dessen Absicht unterrichtet, ein völkerrechtliches Übereinkommen zu schließen, so hat sie die Vereinbarkeit dieses…
Artikel 5 Absatz 2 des Abkommens sieht vor, dass sich Dänemark des Abschlusses völkerrechtlicher Übereinkommen enthält, die möglicherweise den Anwendungsbereich…
Artikel 5 Absatz 2 des Abkommens sieht vor, dass sich Dänemark des Abschlusses völkerrechtlicher Übereinkommen enthält, die möglicherweise den Anwendungsbereich…
Zum Zwecke der Anwendung des Artikels 5 Absatz 2 des Abkommens prüft die Kommission, bevor sie eine Entscheidung über die Erteilung der Zustimmung der…
Zum Zwecke der Anwendung des Artikels 5 Absatz 2 des Abkommens prüft die Kommission, bevor sie eine Entscheidung über die Erteilung der Zustimmung der…
Die Kommission hat im Namen der Gemeinschaft ein Übereinkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Dänemark zur Ausdehnung auf Dänemark…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.