Erwägungsgrund 3 32009D0947
Das Abkommen wurde am 7. Juli 2009 im Namen der Gemeinschaft vorbehaltlich seines späteren Abschlusses gemäß dem Beschluss 2009/741/EG des Rates unterzeichnet.
Das Abkommen wurde am 7. Juli 2009 im Namen der Gemeinschaft vorbehaltlich seines späteren Abschlusses gemäß dem Beschluss 2009/741/EG des Rates unterzeichnet.