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Seit dem 1. Juli 2008 ist Methamidophos nicht mehr in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG enthalten, so dass alle Zulassungen für Pflanzenschutzmittel, die Methamidophos enthalten, von den Mitgliedstaaten widerrufen werden mussten und jedes Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln, die Methamidophos enthalten, verboten ist. Außerdem wurde Methamidophos im Gemeinschaftsprogramm zur Bewertung vorhandener Wirkstoffe im Rahmen der Richtlinie 98/8/EG weder aufgeführt noch notifiziert und darf daher nicht zur Verwendung als Biozid in Verkehr gebracht werden.
Methamidophos ist in das Gemeinschaftsprogramm zur Bewertung vorhandener Wirkstoffe im Rahmen der Richtlinie 91/414/EG einbezogen. In dieser Richtlinie ist ein…
Parathion unterliegt der Richtlinie 91/414/EWG des Rates vom 15. Juli 1991 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln . Mit der Entscheidung…
Fluoracetamid unterliegt der Richtlinie 91/414/EWG des Rates vom 15. Juli 1991 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln . Mit der Entscheidung…
Chlordimeform ist als Pestizid in das PIC-Verfahren einbezogen. Die Chemikalie war jedoch nicht in das Gemeinschaftsprogramm zur Bewertung vorhandener…
Die Kommission beschließt gemäß Artikel 8 Absatz 2 Unterabsatz 4 der Richtlinie 91/414/EWG, in Anhang I dieser Verordnung aufgelistete Wirkstoffe, für die kein…
Die Verordnung (EG) Nr. 2076/2002 sowie die Entscheidungen 2002/928/EG der Kommission vom 26. November 2002 über die Nichtaufnahme von Benomyl in Anhang I der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.