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Mit dem Gemeinsamen Standpunkt 2009/314/GASP vom 6. April 2009 zur Änderung des Gemeinsamen Standpunkts 2006/276/GASP sind die restriktiven Maßnahmen bis zum 15. März 2010 verlängert worden. Die gegen bestimmte belarussische Amtsträger verhängten Aufenthaltsverbote wurden jedoch bis 15. Dezember 2009 ausgesetzt, wobei hiervon die Aufenthaltsverbote ausgenommen sind, die gegen die Amtsträger, die in das Verschwinden mehrerer Persönlichkeiten in den Jahren 1999 und 2000 verwickelt waren, und gegen die Vorsitzende der Zentralen Wahlkommission verhängt wurden.
Der Rat ist am 17. November 2009 übereingekommen, dass die in dem Gemeinsamen Standpunkt 2006/276/GASP vorgesehenen restriktiven Maßnahmen bis Oktober 2010…
Der Rat hat am 10. April 2006 den Gemeinsamen Standpunkt 2006/276/GASP über restriktive Maßnahmen gegen einzelne belarussische Amtsträger angenommen.
Der Rat hat am 25. Februar 2008 den Gemeinsamen Standpunkt 2008/160/GASP betreffend restriktive Maßnahmen gegen die Führung der transnistrischen Region der…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates vom 18. Mai 2006 über restriktive Maßnahmen gegen Präsident Lukaschenko und verschiedene belarussische Amtsträger…
Mit Beschluss 2010/92/GASP des Rates wurden die in dem Gemeinsamen Standpunkt 2004/161/GASP vorgesehenen restriktiven Maßnahmen bis zum 20. Februar 2011…
Nach einer Überprüfung des Gemeinsamen Standpunkts 2008/160/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 30. September 2011 verlängert werden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.