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Der Rat ist am 17. November 2009 übereingekommen, dass die in dem Gemeinsamen Standpunkt 2006/276/GASP vorgesehenen restriktiven Maßnahmen bis Oktober 2010 verlängert werden sollten, da es in den vom Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 13. Oktober 2008 benannten Bereichen an greifbaren Fortschritten fehlt; gleichzeitig sollte aber auch die Aussetzung der gegen bestimmte belarussische Amtsträger verhängten Aufenthaltsverbote bis Oktober 2010 verlängert werden, wobei hiervon die Aufenthaltsverbote ausgenommen sind, die gegen die Amtsträger, die in das Verschwinden mehrerer Persönlichkeiten in den Jahren 1999 und 2000 verwickelt waren, und gegen die Vorsitzende der Zentralen Wahlkommission verhängt wurden. Am Ende dieses Zeitraums wird der Rat die restriktiven Maßnahmen im Lichte der Lage in Belarus überprüfen. Der Rat kann im Lichte der Maßnahmen der belarussischen Behörden in den Bereichen Menschenrechte und Demokratie jederzeit beschließen, diese Reisebeschränkungen erneut anzuwenden oder aber aufzuheben.
Mit dem Gemeinsamen Standpunkt 2009/314/GASP vom 6. April 2009 zur Änderung des Gemeinsamen Standpunkts 2006/276/GASP sind die restriktiven Maßnahmen bis zum…
Der Rat hat am 25. Februar 2008 den Gemeinsamen Standpunkt 2008/160/GASP betreffend restriktive Maßnahmen gegen die Führung der transnistrischen Region der…
Am 25. Oktober 2010 hat der Rat den Beschluss 2010/638/GASP zur Verlängerung der restriktiven Maßnahmen bis zum 27. Oktober 2011 und zur Aufhebung des…
Nach einer Überprüfung des Gemeinsamen Standpunkts 2009/788/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 27. Oktober 2011 verlängert werden.
Nach einer Überprüfung des Gemeinsamen Standpunkts 2008/160/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 30. September 2011 verlängert werden.
Am 27. Oktober 2009 hat der Rat festgestellt, dass die restriktiven Maßnahmen gegen Usbekistan gemäß dem Gemeinsamen Standpunkt 2007/734/GASP, geändert und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.