Erwägungsgrund 2 32009D0982
Gemäß Artikel 9 Absatz 2 der Gemeinsamen Aktion 2009/475/GASP ist das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) ermächtigt, Beschlüsse hinsichtlich der Ernennung des Missionsleiters zu fassen.
Gemäß Artikel 9 Absatz 2 der Gemeinsamen Aktion 2009/475/GASP ist das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) ermächtigt, Beschlüsse hinsichtlich der Ernennung des Missionsleiters zu fassen.