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Die Agentur für die finanzielle Unterstützung der Landwirtschaft und der ländlichen Entwicklung in ihrer Eigenschaft als IPARD-Stelle und die Verwaltungsbehörde in ihrer Eigenschaft als Verwaltungsbehörde sind für die Durchführung der drei Maßnahmen zuständig, die vom Nationalen Anweisungsbefugten unter den vier Maßnahmen des IPARD-Programms genehmigt wurden: 101 „Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben zwecks Umstrukturierung und Anpassung an die gemeinschaftlichen Normen“, 103 „Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung von Agrar- und Fischereierzeugnissen zwecks Umstrukturierung dieser Tätigkeiten und Anpassung an die gemeinschaftlichen Normen“ und 302 „Diversifizierung und Weiterentwicklung wirtschaftlicher Aktivitäten im ländlichen Raum“, wie im Programm definiert.
Die Direktion „Markt- und Strukturförderung in der Landwirtschaft“ in ihrer Eigenschaft als IPARD-Stelle und die Sapard/IPARD-Verwaltungsbehörde der Direktion…
Gemäß Artikel 21 der Verordnung (EG) Nr. 718/2007 benennt das begünstigte Land Einrichtungen und Behörden, die für die Durchführung des IPARD-Programms…
Gemäß Artikel 21 der Verordnung (EG) Nr. 718/2007 der Kommission benennt das begünstigte Land Einrichtungen und Behörden, die für die Durchführung des…
Die zuständige kroatische Behörde hat die Direktion Markt- und Strukturförderung in der Landwirtschaft, eine Abteilung des Ministeriums für Landwirtschaft,…
Die Regierung Kroatiens hat die Sapard/IPARD-Verwaltungsbehörde der Direktion „Ländliche Entwicklung“ des Ministeriums für Landwirtschaft, Fischerei und…
Da die Kommission ihre Prüfungen für die Maßnahmen Nr. 1 „Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben“ und Nr. 2 „Verbesserung der Verarbeitung und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.