Erwägungsgrund 22 32009D0987Durch Vor-Ort-Kontrollen wurde geprüft, wieweit die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien die Bestimmungen von Artikel 56 Absatz 2 der Haushaltsordnung…
Art. 2 32009D0987Dieser Beschluss gilt auf der Grundlage der folgenden Strukturen, Einrichtungen und Behörden, die von der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien für die…
Erwägungsgrund 23 32009D0871BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 30. November 2009 zur Übertragung der Verwaltung der Unterstützung im Zusammenhang mit der Komponente V — Entwicklung des ländlichen Raums — des Instruments für Heranführungshilfe (IPA) für die Heranführungsmaßnahmen 101 und 103 während des Heranführungszeitraums an die Republik Kroatien (2009/871/EG)
Bei der Prüfung stellte sich heraus, dass Kroatien die Bestimmungen in Bezug auf die Maßnahmen 101 und 103 einhält. Allerdings hat die als IPARD-Stelle…
Art. 2 Abs. 2 32005D0528BESCHLUSS DES RATES vom 2. Juni 2005 über den Abschluss des Protokolls zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien andererseits betreffend den Abschluss eines Rahmenabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien über die allgemeinen Grundsätze der Teilnahme der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien an den Programmen der Gemeinschaft (2005/528/EG)
Ersucht die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien um Unterstützung im Rahmen der Außenhilfe, werden dafür die Verfahren angewandt, die in der Verordnung…
Erwägungsgrund 22 32009D0871BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 30. November 2009 zur Übertragung der Verwaltung der Unterstützung im Zusammenhang mit der Komponente V — Entwicklung des ländlichen Raums — des Instruments für Heranführungshilfe (IPA) für die Heranführungsmaßnahmen 101 und 103 während des Heranführungszeitraums an die Republik Kroatien (2009/871/EG)
Durch Vor-Ort-Kontrollen wurde geprüft, wieweit Kroatien die Bestimmungen von Artikel 56 Absatz 2 der Haushaltsordnung sowie der Artikel 11, 12 und 13 der…
Erwägungsgrund 3 32008R0229VERORDNUNG (EG) Nr. 229/2008 DES RATES vom 10. März 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 533/2004 über die Gründung Europäischer Partnerschaften im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses
Es ist daher angezeigt, dass sich die Beziehungen der Europäischen Union zur ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien statt in einer Europäischen…