Erwägungsgrund 2 32015D0836BESCHLUSS (EU) 2015/836 DES RATES vom 11. Mai 2015 über den im Namen der Europäischen Union zu vertretenden Standpunkt zur Annahme eines Beschlusses durch den Gemischten Ausschuss EU-EFTA „Gemeinsames Versandverfahren“ und eines Beschlusses durch den Gemischten Ausschuss EU-EFTA „Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr“ zur Einladungen an die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, dem Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren und dem Übereinkommen über die Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr beizutreten
Zur Einführung eines solchen Verfahrens ist es angebracht, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien einzuladen, dem Übereinkommen beizutreten —
Art. 3 32015D0836BESCHLUSS (EU) 2015/836 DES RATES vom 11. Mai 2015 über den im Namen der Europäischen Union zu vertretenden Standpunkt zur Annahme eines Beschlusses durch den Gemischten Ausschuss EU-EFTA „Gemeinsames Versandverfahren“ und eines Beschlusses durch den Gemischten Ausschuss EU-EFTA „Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr“ zur Einladungen an die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, dem Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren und dem Übereinkommen über die Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr beizutreten
Sobald die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien die technischen Voraussetzungen für den Beitritt erfüllt hat, schlägt der Vertreter der EU in den…
Erwägungsgrund 2 32015D0836BESCHLUSS (EU) 2015/836 DES RATES vom 11. Mai 2015 über den im Namen der Europäischen Union zu vertretenden Standpunkt zur Annahme eines Beschlusses durch den Gemischten Ausschuss EU-EFTA „Gemeinsames Versandverfahren“ und eines Beschlusses durch den Gemischten Ausschuss EU-EFTA „Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr“ zur Einladungen an die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, dem Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren und dem Übereinkommen über die Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr beizutreten
Um diese Vereinfachung zu erreichen, ist es angebracht, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien einzuladen, dem Übereinkommen beizutreten —
Erwägungsgrund 3 32015D0835Die ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien hat einen förmlichen Antrag auf Beitritt zum gemeinsamen Versandverfahren gestellt.
Erwägungsgrund 1 32015D0835Die ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien hat den Wunsch geäußert, dem Übereinkommen vom 20. Mai 1987 über ein gemeinsames Versandverfahren (das…
Erwägungsgrund 4 32016D0357BESCHLUSS (EU) 2016/357 DES RATES vom 15. Januar 2016 über den im Namen der Europäischen Union zu vertretenden Standpunkt im Stabilitäts- und Assoziationsrat EU-ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien im Hinblick auf die Beteiligung der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien im Rahmen von Artikel 4 und 5 der Verordnung (EG) Nr. 168/2007 als Beobachter an den Arbeiten der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte und die entsprechenden Modalitäten einschließlich Bestimmungen über die Mitwirkung an den von der Agentur eingeleiteten Initiativen, über finanzielle Beiträge und Personal
Das zentrale Ziel der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien ist es, Mitglied der Union zu werden, und die Beteiligung an der Agentur wird die Erreichung…