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Zur Reduzierung bzw. Verhütung von Stürzen aus großer Höhe gelten für die Größe von Fenstern sowie für das Vorhandensein und die konstruktiven Merkmale von Geländern, Gittern und anderen Schutzvorrichtungen bestimmte Anforderungen. Diese sind in der Regel in nationalen Bauvorschriften festgelegt, die von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich sind.
1Fensterbrüstungen über Flächen mit einer Absturzhöhe bis zu 12 m müssen mindestens 0,80 m, über Flächen mit mehr als 12 m Absturzhöhe mindestens 0,90 m hoch…
Abschrankungen, wie Umwehrungen, Geländer, Wellenbrecher, Zäune, Absperrgitter oder Glaswände, müssen mindestens 1,10 m hoch sein. Umwehrungen und Geländer von…
1Für Wände und Umwehrungen von notwendigen Fluren mit nur einer Fluchtrichtung, die als offene Gänge vor den Außenwänden angeordnet sind, gilt Absatz 4…
Daher müssen Sicherheitsanforderungen festgelegt werden, damit innere Abschlüsse und andere Fensterabdeckungen mit Schnüren eigensicher für Kinder sind und…
Es sollten die Bedingungen festgelegt werden, unter denen die Mitgliedstaaten von den gemeinsamen Grundnormen für die Luftsicherheit in der Zivilluftfahrt…
1Fenster, die als Rettungswege nach § 33 Abs. 2 Satz 2 dienen, müssen im Lichten mindestens 0,90 x 1,20 m groß und nicht höher als 1,20 m über der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.