Beschluss des Rates vom 16. Februar 2010 zur Änderung des Beschlusses 1999/70/EG über die externen Rechnungsprüfer der nationalen Zentralbanken hinsichtlich der externen Rechnungsprüfer der Central Bank and Financial Services Authority of Ireland (2010/114/EU)
Der Empfehlung des EZB-Rates sollte gefolgt und der Beschluss 1999/70/EG entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 5 32010D0114
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