Erwägungsgrund 2 32010D0128
Am 21. Dezember 2009 hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Resolution 1905 (2009) angenommen, mit der er unter anderem beschlossen hat, die in seinen Resolutionen 1483 (2003) und 1546 (2004) genannten Regelungen über die Einzahlung der durch Ausfuhren von Erdöl, Erdölprodukten und Erdgas erzielten Einkünfte in den Entwicklungsfonds für Irak sowie über die Immunität bestimmter irakischer Vermögenswerte in Bezug auf Gerichtsverfahren bis zum 31. Dezember 2010 zu verlängern.