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Die Gemeinschaft wird in dem mit Artikel 19 des Abkommens eingesetzten gemeinsamen Überwachungs- und Überprüfungsmechanismus von Vertretern der Kommission vertreten. Die Mitgliedstaaten können als Teil der Gemeinschaftsdelegation an den Sitzungen des gemeinsamen Überwachungs- und Überprüfungsmechanismus teilnehmen.
Die Union wird in dem mit Artikel 19 des Abkommens eingesetzten gemeinsamen Ausschuss zur Umsetzung des Abkommens von der Kommission vertreten. Die…
Die Union wird in dem mit Artikel 19 des Abkommens eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss für die Umsetzung des Abkommens von der Kommission vertreten. Die…
Die Union wird in dem mit Artikel 19 des Abkommens eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss für die Umsetzung des Abkommens von der Kommission vertreten. Die…
Die Union wird in dem Gemeinsamen Rat für die Umsetzung des Abkommens und dem Gemeinsamen Begleitausschuss, die mit Artikel 19 des Abkommens eingesetzt werden,…
Die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten werden in dem mit Artikel 18 des Abkommens eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss durch Vertreter der Kommission und der…
Die Union und die Mitgliedstaaten werden in dem mit Artikel 18 des Abkommens in der durch das Protokoll geänderten Fassung eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.