Beschluss 2010/156/GASP des Rates vom 16. März 2010 zur Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 14 32010D0156
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