Erwägungsgrund 1 32010D0197
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat in seiner Resolution 1872 (2009) vom 26. Mai 2009 über die Lage in Somalia betont, dass der Wiederaufbau, die Ausbildung, die Ausrüstung und die Erhaltung der somalischen Sicherheitskräfte wichtig sind, und die Mitgliedstaaten, die regionalen und die internationalen Organisationen nachdrücklich aufgefordert, technische Hilfe für die Ausbildung und Ausrüstung der somalischen Sicherheitskräfte anzubieten. In seiner Resolution 1897 (2009) vom 30. November 2009 hat der VN-Sicherheitsrat unter Hinweis auf seine früheren Resolutionen bekräftigt, dass er die Souveränität, die territoriale Unversehrtheit, die politische Unabhängigkeit und die Einheit Somalias achtet.