Erwägungsgrund 4 32010D0200
Litauen reichte am 23. September 2009 einen Antrag auf Inanspruchnahme des EGF wegen Entlassungen im Hochbausektor ein. Der Antrag erfüllt die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 geltenden Voraussetzungen für die Festsetzung des Finanzbeitrags; die Kommission schlägt daher vor, einen Betrag von 1118893 EUR bereitzustellen.