Erwägungsgrund 4 32010D0202
Litauen reichte am 23. Juli 2009 einen Antrag auf Inanspruchnahme des EGF wegen Entlassungen bei AB Snaigė und zweien seiner Zulieferer ein. Der Antrag erfüllt die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 geltenden Voraussetzungen für die Festsetzung des Finanzbeitrags; die Kommission schlägt daher vor, einen Betrag von 258163 EUR bereitzustellen.