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Die Europäische Union sieht in dem Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV) weiterhin den Grundstein des globalen Systems der Nichtverbreitung von Kernwaffen, die wesentliche Grundlage der weiteren nuklearen Abrüstung nach Artikel VI NVV sowie ein wichtiges Element für den verstärkten Ausbau von Anwendungen nuklearer Energie zu friedlichen Zwecken.
Anerkennung des NVV als einzigartiges und unersetzliches multilaterales Instrument zur Erhaltung und Festigung von Frieden, Sicherheit und Stabilität auf…
Die Union verfolgt das Ziel, das Internationale System für die Nichtverbreitung von Kernwaffen dadurch zu stärken, dass sie sich für ein wesentliches und…
Förderung der konsequenteren Durchführung des NVV durch Verabschiedung einer Reihe konkreter, wirksamer, pragmatischer und einvernehmlicher Maßnahmen, um die…
Auf der Konferenz von 1995 zur Überprüfung und Verlängerung des NVV haben die Vertragsparteien Beschlüsse über die unbegrenzte Verlängerung des Vertrags, über…
Die EU bekennt sich zum multilateralen Vertragssystem, das die rechtliche und normative Grundlage für alle Bemühungen um Nichtverbreitung liefert. Ihre Politik…
Der auf Ebene der Staats- und Regierungschefs zusammengetretene Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat einstimmig die Resolution 1887(2009) angenommen, in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.