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Die Union betrachtet den NVV als den Eckpfeiler des globalen Systems der Nichtverbreitung von Kernwaffen und als die wesentliche Grundlage der weiteren Abrüstung nach Artikel VI sowie als ein wichtiges Element für den weiteren Ausbau der Anwendung nuklearer Energie zu friedlichen Zwecken. In diesem Zusammenhang hat der Rat den Gemeinsamen Standpunkt 2005/329/GASP , den Beschluss 2010/212/GASP , die Schlussfolgerungen zur neunten Konferenz der Vertragsparteien zur Überprüfung des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen und die Schlussfolgerungen zur zehnten Konferenz der Vertragsparteien zur Überprüfung des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen angenommen.
Die Europäische Union sieht in dem Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV) weiterhin den Grundstein des globalen Systems der Nichtverbreitung von…
Die Union verfolgt das Ziel, das Internationale System für die Nichtverbreitung von Kernwaffen dadurch zu stärken, dass sie sich für ein wesentliches und…
Die Union unterstützt Maßnahmen, die darauf abzielen, durch die Förderung von mehr Inklusivität und der Konsolidierung des regionalen Ansatzes im derzeitigen…
Anerkennung des NVV als einzigartiges und unersetzliches multilaterales Instrument zur Erhaltung und Festigung von Frieden, Sicherheit und Stabilität auf…
Der Rat hat am 25. April 2005 den Gemeinsamen Standpunkt 2005/329/GASP betreffend die im Jahr 2005 vorgesehene Überprüfungskonferenz der Vertragsparteien des…
Auf der Konferenz von 1995 zur Überprüfung und Verlängerung des NVV haben die Vertragsparteien Beschlüsse über die unbegrenzte Verlängerung des Vertrags, über…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.