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Bei der Erstellung der europäischen Statistiken sollte ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem Nutzerbedarf und der Belastung der Befragten bestehen.
Das Europäische Statistische Programm legt Prioritäten bezüglich des Bedarfs an Informationen für die Durchführung der Tätigkeiten der Gemeinschaft fest. Der…
Erstellung europäischer Statistiken auf der Grundlage neuer Datenquellen oder Datenerhebungen unter Berücksichtigung des Aufwands für die Auskunftgebenden und…
Bei der Entwicklung, Erstellung und Verbreitung europäischer Statistiken sollte den bewährten Verfahren und den einschlägigen europäischen und internationalen…
Damit Kosten und Nutzen der statistischen Anforderungen der Gemeinschaft besser beurteilt und in ein ausgewogeneres Verhältnis zueinander gebracht werden und…
Die Unterschiede der in den einzelnen Mitgliedstaaten verfügbaren Informationen erschweren den Vergleich, und die Erfassung statistischer Daten sollte für die…
Zur Gewährleistung der Kohärenz und Vergleichbarkeit der nach den Grundsätzen von Artikel 285 Absatz 2 des Vertrags erstellten europäischen Statistiken sollten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.