Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 über europäische Statistiken und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1101/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Übermittlung von unter die Geheimhaltungspflicht fallenden Informationen an das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften, der Verordnung (EG) Nr. 322/97 des Rates über die Gemeinschaftsstatistiken und des Beschlusses 89/382/EWG, Euratom des Rates zur Einsetzung eines Ausschusses für das Statistische Programm der Europäischen Gemeinschaften (Text von Bedeutung für den EWR und die Schweiz)
In diesen besonderen Fällen und sofern es hinreichend begründet ist, sollte es möglich sein, einen „Europäischen Ansatz für die Statistik“ einzuführen, bei dem es sich um eine pragmatische Strategie zur Erleichterung der Erstellung europäischer statistischer Aggregate handelt, die für die Europäische Union insgesamt oder für den Euroraum insgesamt repräsentativ und von besonderer Bedeutung für die Gemeinschaftspolitik sind.
Erwägungsgrund 16 32009R0223Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen