Art. 4 32009D0969BESCHLUSS 2009/969/GASP DES RATES vom 15. Dezember 2009 zur Verlängerung der im Gemeinsamen Standpunkt 2006/276/GASP festgelegten restriktiven Maßnahmen gegen einzelne belarussische Amtsträger und zur Aufhebung des Gemeinsamen Standpunkts 2009/314/GASP
Der Gemeinsame Standpunkt 2009/314/GASP wird aufgehoben.
Art. 7 32010D0638BESCHLUSS 2010/638/GASP DES RATES vom 25. Oktober 2010 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Guinea
Der Gemeinsame Standpunkt 2009/788/GASP wird aufgehoben.
Erwägungsgrund 7 32010D0231Der Gemeinsame Standpunkt 2009/138/GASP sollte daher aufgehoben werden.
Art. 1 32016D0994BESCHLUSS (GASP) 2016/994 DES RATES vom 20. Juni 2016 zur Aufhebung des Gemeinsamen Standpunkts 2008/109/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Liberia
Der Gemeinsame Standpunkt 2008/109/GASP wird aufgehoben.