Erwägungsgrund 10 32010D0231
Das Verfahren zur Änderung der Liste im Anhang dieses Beschlusses sollte unter anderem vorsehen, dass den bezeichneten Personen oder Organisationen die Gründe für ihre Aufnahme in die vom Sanktionsausschuss der Vereinten Nationen übermittelte Liste mitgeteilt werden, damit sie Gelegenheit erhalten, Bemerkungen vorzubringen. Werden Bemerkungen unterbreitet oder werden stichhaltige neue Beweise vorgelegt, so sollte der Rat seinen Beschluss im Lichte dieser Bemerkungen überprüfen und die betreffende Person oder Organisation entsprechend unterrichten.