Erwägungsgrund 2 32010D0237
Die Entscheidung 2009/780/EG der Kommission vom 22. Oktober 2009 zur Festsetzung der sich aus der Anwendung der fakultativen Modulation in Portugal für die Kalenderjahre 2010, 2011 und 2012 ergebenden Nettobeträge wurde durch den Beschluss 2010/235/EU der Kommission aufgehoben, nachdem Portugal beschlossen hat, die fakultative Modulation nicht anzuwenden.